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Tennis in Grafenwald                                  
Herzlich willkommen auf der Homepage der Tennisabteilung des VfL Grafenwald e.V.

               Auflagen und zu beachtende Regeln während der Corana Krise bei der Platzbuchung           

                      Das Betreten der Plätze ist nur nach vorheriger Anmeldung und Buchung über unser Buchungssystem erlaubt.

                                     Bei der Buchung ist die Anzahl der Spieler anzugeben und alle Spielernamen sind aufzuführen.

                                       Das Spielen mit Gästen ist zulässig. Das Mitglied ist verantwortlich, dass bei der Platzbuchung der

                                        vollständige Name des Gastes angegeben und in  Klammen der Hinweis “Gast” hinzugefügt wird.

                               Die Gastgebühr (5€) ist vom Mitglied auf das im folgenden genannte Konto (IBAN: DE03424614350005028601),

                                                                    mit dem Hinweis Name, Spieltermin, zu überweisen.

                                               Wir bitten alle Spieler fair bei der Buchung der Plätze zu sein (keine Dauerabos),

                                                         damit allen Mitgliedern die Möglichkeit zum Spielen gegeben ist!

                                                                                                                                                                                                                               (Spieldauer Einzel 1 Stunde; Spieldauer Doppel 1,5 Stunden)

1.   Das Betreten der Anlage ist nur im gesunden Zustand erlaubt. Bei Anzeichen einer Infektion (z. B. Fieber, Husten) ist das Betreten der Anlage nicht gestattet. 2.   Nicht spielende Gäste dürfen die Anlage betreten, haben dann aber die Verpflichtung einen im Clubhaus ausliegenden Anwesenheitsbogen auszufüllen.       Kinder unter 12 Jahren dürfen nur mit einem Erziehungsberechtigen die Anlage betreten. 3,   Die sieben Plätze stehen jeweils für bis zu 4 Spieler + Trainer gleichzeitig zur Verfügung, unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern. 4,   Die gelernten Verhaltens- und Hygieneregeln sind zu beachten, vor allem die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu allen Zeiten, das Waschen       oder die Desinfektion der Händes sowie die Husten- und Niesetikette. 5.   Desinfektionsmittel werden im Clubhauseingang bereitgestellt. 6.   Der Mindestabstand ist auch während der Spielpausen, dem Seitenwechsel, dem Bälle Sammeln, bei der Platzaufbereitung etc. zu beachten. 7.   Insbesondere zu Stoßzeiten, wenn Spielerwechsel stattfinden, ist eine Gruppenbildung zu vermeiden. 8.   Auf Shake-Hands ist zu verzichten. 9.   Die Duschen und Umkleideräume sind unter der Vorgabe der aktuellen Coronaregeln benutzbar. 10. Corona-Beauftragter unseres Clubs ist Ralf Scholz. Vertreter sind Thorsten Becker, Volker Schmidt, Ralf Bollmann, Christian Kochmann und Udo Sunderbrink.      Die Beauftragten verfolgen das Geschehen und die Einhaltung der Regeln auf der Anlage. Die Nichteinhaltung der behördlich angeordneten Verordnungen und der      vom Vorstand aufgestellten Regeln kann eine Spielsperre nach sich ziehen. Bei Kontrollen durch behördliche Personen können auch Ordnungsgelder verhängt werden!